„Mit Aussnahme von Pfeffer und Kardamom, deren Vermarktungsrechte ausschließlich der Englischen Krone in den Kolathiri Provinzen (heute nördliches Kerala, Südindien) gehören, kann jeder Händler jedes andere Gut vertreiben.“ So hieß es knapp und überdeutlich in einem Abkommen, welches der oberste Chef der Englischen Ostindien-Gesellschaft, Stephen Law am 16. Februar 1737 dem damaligen Maharaja von Bedanur...Mehr erfahren
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Frank Richter
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