AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB's

INDIEN ERFAHREN
Radtouren auf dem Subkontinent
Inh. Frank Richter
Zum Steinrutsch 10
51427 Bergisch Gladbach

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für alle Reiseangebote des Reiseveranstalters INDIEN ERFAHREN – Radtouren auf dem Subkontinent, Inhaber Frank Richter – im folgenden INDIEN ERFAHREN genannt. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651 a-m BGB; §§ 4-11 BGB). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und INDIEN ERFAHREN.

1. Abschluss des Reisevertrages

Basis des Vertrages ist die Reiseausschreibung von INDIEN ERFAHREN im Katalog, auf seiner Website und/oder in einem individuellen Angebot.

Mit der Anmeldung bietet der Kunde INDIEN ERFAHREN den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Sie erfolgt verbindlich durch den Anmelder auch für weitere in der Anmeldung angegebene Teilnehmer.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch INDIEN ERFAHREN zustande. INDIEN ERFAHREN informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mittels Übersendung der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger sowie des Reisepreissicherungsscheines gem. § 651 BGB. Durch diesen sind sämtliche Kundengelder abgesichert.

2. Bezahlung

Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheines ist innerhalb von acht Tagen durch den Kunden eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung vermindert sich um die geleistete Anzahlung und ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Danach erhält der Kunde die vollständigen Reiseunterlagen. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig. Versicherungen und speziell vereinbarte Flüge sind bereits vollständig mit der Anzahlung zu überweisen.
Wird der fällige Reisepreis trotz erhaltenen Sicherungsscheines, Mahnung und angemessener Fristsetzung durch INDIEN ERFAHREN nicht bezahlt, so ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten ($ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten oder Schadenersatz zu belasten.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Umfang und Art der von INDIEN ERFAHREN geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus seiner Leistungsbeschreibung in der zur jeweiligen Reise erstellten Ausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. INDIEN ERFAHREN behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich begründeten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Veränderung der Ausschreibung zu erklären, die dem Kunden vor der Buchung zur Kenntnis gebracht wird. Im Falle einer individuell für den Kunden nach dessen Wünschen erstellten Reise ergibt sich die Leistungsverpflichtung für INDIEN ERFAHREN ausschließlich aus dem konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig wurden und die von INDIEN ERFAHREN nicht wider Treu und Glauben vorgenommen wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Diese Änderungen müssen dem Reiseteilnehmer vor Reisebeginn durch INDIEN ERFAHREN auf einem dauerhaften Datenträger unverzüglich klar und verständlich übermittelt werden.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBG oder einer Abweichung von einer individuellen Vorgabe des Reiseteilnehmers, die Inhalt des Reisevertrages wurden, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer von INDIEN ERFAHREN gesetzten angemessenen Frist

  • Die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung anzunehmen,
  • Ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten,
  • Die Teilnahme an einer vom Veranstalter angebotenen Ersatzreise zu erklären.

Wenn der Teilnehmer gegenüber INDIEN ERFAHREN nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung als angenommen.

4. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Er sollte dies INDIEN ERFAHREN in jedem Fall auf einem dauerhaften Datenträger schriftlich mitteilen. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert INDIEN ERFAHREN den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann INDIEN ERFAHREN jedoch eine angemessene Entschädigung für getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung an INDIEN ERFAHREN wie folgt berechnet:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%
danach bis 21 Tage vor Reisebeginn 50%
ab dem 20. Tag vor Reisebeginn 90%

Bei speziell vereinbarten Flügen gelten die Stornobedingungen der Fluggesellschaft.

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Ankündigung ist der Gesamtpreis zu zahlen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird von INDIEN ERFAHREN ausdrücklich empfohlen.
Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt und die er INDIEN ERFAHREN gemäß § 651 BGB auf einem dauerhaften Datenträger zuvor anzuzeigen hat.

5. Umbuchungen durch den Reiseteilnehmer vor Reisebeginn

Ein rechtlicher Anspruch des Reiseteilnehmers bezüglich einer Änderung (Umbuchung) des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Sofern die Durchführung von Umbuchungswünschen des Reiseteilnehmers überhaupt praktisch möglich ist, wird INDIEN ERFAHREN dies veranlassen. Dies zieht den Rücktritt vom ursprünglichen Reisevertrag und dessen gleichzeitige Neubuchung nach sich.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die INDIEN ERFAHREN ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die der Reiseteilnehmer zu verantworten hat, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises. INDIEN ERFAHREN wird sich bei den lokalen Leistungsträgern um Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bemühen und ggf. nach Erhalt an den Reiseteilnehmer weiterleiten.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Veranstalter

Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen von INDIEN ERFAHREN ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl ausgewiesen, wird diese jedoch nicht erreicht, so kann INDIEN ERFAHREN bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Der Reisevertrag kann seitens INDIEN ERFAHREN ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer bereits ausgesprochenen Abmahnung durch INDIEN ERFAHREN nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufhebung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt ist. INDIEN ERFAHREN behält den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen aus Leistungsverträgen, die INDIEN ERFAHREN durch nicht in Anspruch genommene Leistungen erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl INDIEN ERFAHREN als auch die Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus §651e, Abs. 3 BGB, wonach INDIEN ERFAHREN für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen kann.

INDIEN ERFAHREN ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Reisevertrag die Rückbeförderung einschließt, diese für die Reiseteilnehmer zu gewährleisten. Die Mehrkosten sind von den Vertragspartnern jeweils hälftig zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

8. Obliegenheiten des Reiseteilnehmers

INDIEN ERFAHREN ist verpflichtet, dem Teilnehmer die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, einen Reisemangel INDIEN ERFAHREN unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat unverzüglich vor Ort gegenüber dem Vertreter von INDIEN ERFAHREN zu erfolgen. Der Reiseteilnehmer kann darüber hinaus seine Mängelanzeige auch dem Reisevermittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter von INDIEN ERFAHREN ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies praktisch möglich ist. Er ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Soweit INDIEN ERFAHREN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reiseteilnehmer weder Minderungs- noch Schadenersatzansprüche gemäß $ 651 BGB geltend machen.

Die von INDIEN ERFAHREN angebotenen geführten Radtouren erfordern mehr physischen und emotionalen Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es obliegt daher dem Reiseteilnehmer vorab zu klären oder klären zu lassen, inwieweit er den allgemeinen, bes. gesundheitlichen Anforderungen einer derartigen Reise gewachsen ist.

Vorausgesetzt wird, dass die Reiseteilnehmer das Leihrad im Straßenverkehr oder auf der Piste sowie bei jeder Witterung beherrschen. Sie sind eigenverantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Reiseteilnehmern nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
INDIEN ERFAHREN empfiehlt den Reiseteilnehmern für ausreichenden Versicherungsschutz (bes. Haftpflicht-Versicherung), welcher auch im EU-Ausland gültig ist, zu sorgen.

9. Haftung durch INDIEN ERFAHREN und Haftungsbegrenzung

Die vertragliche Haftung von INDIEN ERFAHREN für Schäden, welche nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden.

INDIEN ERFAHREN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B.
Ausflüge, Theaterbesuche, Kochkurse etc., wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet wurden.

INDIEN ERFAHREN haftet nicht für Leistungen, die durch den Reiseteilnehmer im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von INDIEN ERFAHREN, sondern vom Hotel, von anderen Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

10. Geltendmachung von Ansprüchen; Verbraucherstreitbeilegung

Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr.2, 4-7 BGB hat der Reiseteilnehmer gegenüber INDIEN ERFAHREN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reiseteilnehmer auch über den Reisevermittler, bei welchem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen INDIEN ERFAHREN an dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. INDIEN ERFAHREN weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass INDIEN ERFAHREN nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist.

11. Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen

INDIEN ERFAHREN unterrichtet die Reiseteilnehmer über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Ziellandes einschließlich der Fristen für die Erlangung notwendiger Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss.

Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn INDIEN ERFAHREN nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.

12. Identität des Luftfahrtunternehmens

INDIEN ERFAHREN ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die ständig aktualisierte Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu sowie in den Geschäftsräumen von INDIEN ERFAHREN einsehbar.

13. Datenschutz

INDIEN ERFAHREN informiert Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. INDIEN ERFAHREN hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig.

Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nichtberechtigte Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 -20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung unzulässig ist.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und INDIEN ERFAHREN findet deutsches Recht Anwendung.

Der Reiseteilnehmer kann INDIEN ERFAHREN nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von INDIEN ERFAHREN gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend.

Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und INDIEN ERFAHREN anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reiseteilnehmers ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in den Mitgliedsstaat der EU, dem der Reiseteilnehmer angehört, für den Reiseteilnehmer günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Reiseveranstalter:

INDIEN ERFAHREN – Radtouren auf dem Subkontinent
Inhaber Frank Richter
Zum Steinrutsch 10,
51427 Bergisch Gladbach
Tel. 0049-2204-7485389

Stand: März 2023

Hier finden Sie Informationen zur Unterrichtung der Reisenden bei einer Pauschalreise.

Kontakt

Frank Richter
Zum Steinrutsch 10
51427 Bergisch Gladbach

Tel.: 02204/7485389
info@indien-erfahren.com
www.indien-erfahren.com